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   VG Magdeburg, 07.02.2013 - 3 A 385/11   

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VG Magdeburg, 07.02.2013 - 3 A 385/11 (https://dejure.org/2013,8709)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 07.02.2013 - 3 A 385/11 (https://dejure.org/2013,8709)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 07. Februar 2013 - 3 A 385/11 (https://dejure.org/2013,8709)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.06.1990 - 1 C 45.87

    Anforderungen an die Mitgliedsbeiträge zur IHK

    Auszug aus VG Magdeburg, 07.02.2013 - 3 A 385/11
    Beitragserhebungen dürften auch nicht der Bildung von Vermögen dienen (BVerwG, Urt. v. 26.6.1990 - 1 C 45.87 -).

    Anders als im Fall des BVerwG (Urt. v. 26.6.1990, NVwZ 1990, 1167, 1168) hat die Beklagte mit dem abgerechneten Beitrag 2009 keine Rücklagen gebildet.

    Das BVerwG (Urt. v. 26.6.1990, a.a.O.) hat des weiteren Rücklagen in Höhe von 15 % des Gesamthaushalts der IHK nicht als unangemessen hoch angesehen.

  • BVerwG, 31.03.2004 - 6 C 25.03

    Recht auf Einsicht in einen Bericht; Entlastung; Rechnungsprüfung; Funktionale

    Auszug aus VG Magdeburg, 07.02.2013 - 3 A 385/11
    Wegen des Umfangs der den Mitgliedern der Vollversammlung zugänglich zu machenden Informationen werde auf das Urteil des BVerwG v. 31.3.2004 (- 6 C 25/03 -, NVwZ 2004, 1253) verwiesen.

    Das Kammermitglied hat kein eigenständiges Einsichts- und Informationsrecht, weil diese Rechte nur der Vollversammlung als Gesamtorgan zustehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.3.2004. GewArch 2004, 331).

  • VG Magdeburg, 07.02.2013 - 3 A 181/11

    Klage gegen einen IHK-Beitragsbescheid: Vorläufige Beitragsveranlagung mit

    Auszug aus VG Magdeburg, 07.02.2013 - 3 A 385/11
    Wegen der näheren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Verfahrensakte und der Gerichtsakte 3 A 181/11 MD nebst vorgelegter "Beiakten" der Beklagten Bezug genommen.

    Schon bei Betrachtung der vom zuständigen Finanzamt der Beklagten mitgeteilten Gewerbeerträge des Klägers (2008: 25.600,- ?, vgl. Urt. v. 7.2.2013 - 3 A 181/11 MD - 2009: 112.000,- ?), wird deutlich, welche Schwankungen an Beitragseinnahmen sich für die Beklagte ergeben können.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.04.2012 - 1 M 29/12

    Umsatz als Staffelungskriterium für den Grundbeitrag

    Auszug aus VG Magdeburg, 07.02.2013 - 3 A 385/11
    Das schlichte Bestreiten des Klägers bezüglich des ordnungsgemäßen Zustandekommens der Beitragsordnung und der Wirtschaftssatzung genügt insoweit nicht (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 4.4.2012 - 1 M 29/12 -, OZ 20, zit. nach juris).
  • BVerfG, 07.12.2001 - 1 BvR 1806/98

    Zur IHK-Zwangsmitgliedschaft

    Auszug aus VG Magdeburg, 07.02.2013 - 3 A 385/11
    Gegen die Verfassungsmäßigkeit der Pflichtmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer sowie der Beitragserhebung bestehen keine durchgreifenden Bedenken (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.12.2001, GewArch 2002, 111; Loertzer, Aktuelle Fragen des Kammerrechts, GewArch 2013, 22, 24 m.w.N.).
  • VG Koblenz, 25.11.2013 - 3 K 121/12

    Beitrag zur Industrie- und Handelskammer

    Unbestritten ist allerdings, dass nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Literatur, der das erkennende Gericht folgt (vgl. Jahn, zur Entwicklung des Beitragsrechts der Industrie- und Handelskammern - ein Rechtsprechungsreport 2005 bis 2007 - , GewArch 2008, 187 ff.; ders. zur Entwicklung des Beitragsrechts der Industrie- und Handelskammern - ein Rechtsprechungsreport 2008 bis 2011 - , GewArch 2012, 9 ff.; Frentzel/Jäckel/Junge, IHKG, Kommentar, 7. Auflage, § 3 Rdnr. 25; BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1990 - 1 C 45.87 - juris; VG Magdeburg, Urteil vom 7. Februar 2013 - 3 A 385/11 -, juris), eine IHK zur Bildung von Rücklagen nicht nur berechtigt, sondern im Interesse einer ordnungsgemäßen Haushaltsführung sogar verpflichtet ist.
  • VG Halle, 24.09.2019 - 2 A 521/17
    Die Entscheidung, ob ein Rechtsstreit ausgesetzt wird, steht im Ermessen des Gerichts (vgl auch VG Magdeburg, Urteil vom 7. Februar 2013 - 3 A 385/11 -, Rn. 13, juris; VG Ansbach, Urteil vom 10. November 2015 - AN 4 K 14.01227 -, Rn. 32, juris).
  • VG Karlsruhe, 26.04.2022 - 10 K 1724/20

    Isolierter Auskunftsanspruch über die Anpassung des Rentensteigerungsbetrags

    Dies ist jedoch eine Frage der Verbands- bzw. Unternehmenskultur und nicht eine justiziable Frage des Rechts der Versorgungswerke (vgl. hierzu VG Magdeburg, Urt. v. 07.02.2013 - 3 A 385/11 - BeckRS 2013, 49608).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2015 - 17 A 1047/14

    Aufbringung der Kosten der Errichtung und Tätigkeit der Industrie- und

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass den Industrie- und Handelskammern in haushaltsrelevanten Fragen ein ihrem Selbstverwaltungsrecht und der damit einhergehenden Eigenverantwortlichkeit geschuldeter weiter Gestaltungsspielraum zukommt, der erst durch ein Verhalten überschritten wird, das mit den Grundsätzen eines vernünftigen Wirtschaftens schlechthin nicht vereinbar ist, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 20. September 2010 - 6 A 10282/10 -, LKRZ 2010, 477 = juris, Rdn. 73, und vom 13. April 2011 - 6 A 11076/10 -, LKRZ 2011, 238 = juris, Rdn. 22; ebenso für das vergleichbare Recht der Handwerkskammern: OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. September 2012 - 1 L 136/11 -, GewArch 2014, 210 = juris, Rdn. 73; vgl. ferner zur erstinstanzlichen Rechtsprechung: VG Magdeburg, Urteil vom 7. Februar 2013 - 3 A 385/11 -, juris, Rdn. 23; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 7. Mai 2013 - 19 K 4576/12 -, NVwZ-RR 2014, 94 = juris, Rdn. 90.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2015 - 17 A 1046/14

    Aufbringung der Kosten der Errichtung und Tätigkeit der Industrie- und

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass den Industrie- und Handelskammern in haushaltsrelevanten Fragen ein ihrem Selbstverwaltungsrecht und der damit einhergehenden Eigenverantwortlichkeit geschuldeter weiter Gestaltungsspielraum zukommt, der erst durch ein Verhalten überschritten wird, das mit den Grundsätzen eines vernünftigen Wirtschaftens schlechthin nicht vereinbar ist, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 20. September 2010 - 6 A 10282/10 -, LKRZ 2010, 477 = juris, Rdn. 73, und vom 13. April 2011 - 6 A 11076/10 -, LKRZ 2011, 238 = juris, Rdn. 22; ebenso für das vergleichbare Recht der Handwerkskammern: OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. September 2012 - 1 L 136/11 -, GewArch 2014, 210 = juris, Rdn. 73; vgl. ferner zur erstinstanzlichen Rechtsprechung: VG Magdeburg, Urteil vom 7. Februar 2013 - 3 A 385/11 -, juris, Rdn. 23; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 7. Mai 2013 - 19 K 4576/12 -, NVwZ-RR 2014, 94 = juris, Rdn. 90.
  • VG Magdeburg, 07.02.2013 - 3 A 181/11

    Klage gegen einen IHK-Beitragsbescheid: Vorläufige Beitragsveranlagung mit

    Wegen der näheren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Verfahrensakte und der Gerichtsakte 3 A 385/11 MD nebst vorgelegter "Beiakten" der Beklagten Bezug genommen.
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